Die wichtigsten Voraussetzungen für das sogenannte.
Kurz gesagt: „24-Stunden-Betreuung“.
Grundvoraussetzung für eine „24-Stunden-Betreuung“ ist ein eigenes möbliertes Zimmer, das abschließbar ist und durch ein Fenster ausreichend Tageslicht erhält.
Darüber hinaus hat eine Pflegeperson Anspruch auf kostenfreie Unterkunft und Verpflegung, wobei die Küche jederzeit zugänglich sein muss. Ein Telefon- und ein Internetanschluss sind optional.
Trotz des Begriffs „24-Stunden-Betreuung“ ist die Arbeitszeit des medizinischen Personals auf 40 Stunden pro Woche begrenzt.
Voraussetzungen für eine „Rund-um-die-Uhr-Betreuung“
Eine optimale Lösung ist die Beauftragung eines „24-Stunden-Hausmeisters“. Die pflegebedürftige Person kann weiterhin zu Hause bleiben, ohne dass dadurch eine große Belastung für die betreuten Angehörigen entsteht. Damit das Zusammenleben unter einem Dach harmonisch verläuft und sich alle Beteiligten wohlfühlen, bedarf es eines gewissen Rahmens für das medizinische Personal. Schließlich verlassen sie ihre Heimat für Wochen oder Monate. Ein geeignetes Wohnumfeld ist daher eine Grundvoraussetzung für diese Art der Pflege. Das bedeutet, dass bestimmte Anforderungen an eine „Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ gelten, die die Zufriedenheit aller Beteiligten gewährleistet.
Technische Anforderungen für:
„24-Stunden-Betreuung“
Hinsichtlich der technischen Ausstattung bestehen zunächst keine Vorgaben für eine „24-Stunden-Betreuung“. Allerdings sind immer weniger Beschäftigte im Gesundheitswesen bereit, auf einen Telefon- und Internetanschluss zu verzichten. Schließlich sind sie meist die einzige Möglichkeit, zu Hause mit Familie und Freunden in Kontakt zu treten.
Darüber hinaus eignet sich eine Internetverbindung zur Absolvierung eines Sprachkurses, um Ihre vorhandenen Deutschkenntnisse weiter zu verbessern. Und auch die Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber ist ohne Internetverbindung kaum vorstellbar.
Verpflegung und Unterkunft sind kostenlos.
Zusätzlich zu ihrem Gehalt erhält das medizinische Personal kostenlose Verpflegung und Unterkunft. Dieser muss als monatlicher Kostenfaktor berücksichtigt werden. Obwohl das Gästezimmer nur in Ausnahmefällen über eine eigene Küchenzeile verfügt oder in einer separaten Wohnung eine voll ausgestattete Küche vorhanden ist, muss sichergestellt sein, dass die Betreuungsperson zu jeder Tages- und Nachtzeit Zugang zur Küche im Haus hat.
Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf
„24-Stunden-Betreuer“
Der Begriff „24-Stunden-Betreuung“ suggeriert, dass die Pflegekraft rund um die Uhr erreichbar ist. Das ist natürlich nicht möglich, da niemand ständig arbeiten kann oder will. Vielmehr beschreibt dieses Modell, dass die Pflegekraft bei der pflegebedürftigen Person einzieht und daher in der Regel anwesend ist, wie es auch bei pflegenden Angehörigen der Fall wäre.
Voraussetzung für die Arbeitszeitgestaltung ist die Berücksichtigung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit, die einen Ausgleich zwischen Arbeits- und Freizeit ermöglicht und ausreichend Ruhezeiten ermöglicht. Schließlich ist eine dauerhafte und sorgfältige Aufgabenerfüllung nur mit einem ausgewogenen Arbeits- und Freizeitplan möglich.
Anforderungen an die „24-Stunden-Betreuung“ im Überblick:
Ihr möblierter, verschlossener Raum mit einem Fenster für natürliches Licht
Telefon- und Internetzugang
uneingeschränkter Zugang zu Bad und Küche
freie Unterkunft und Verpflegung
Wenn für Sie eine 24-Stunden-Betreuung in Frage kommt, beraten Sie unsere persönlichen Ansprechpartner selbstverständlich gerne rund um diese Betreuungsform.
Darüber hinaus beantworten wir Ihre weiteren Fragen zu den monatlichen Kosten und dem Vermittlungsprozess in einem persönlichen und unverbindlichen Gespräch.