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Privates medizinisches Personal kommt überwiegend aus Osteuropa und kommt für seine Gesundheitseinsätze über Vermittlungsagenturen oder als Selbstständige nach Deutschland.

Privates medizinisches Personal kommt überwiegend aus Osteuropa und kommt für seine Gesundheitseinsätze über Vermittlungsagenturen oder als Selbstständige nach Deutschland. Kenntnisse und Qualifikationen können stark variieren, was sich meist auch im Gehalt widerspiegelt. Bei der Wahl der richtigen Pflegekraft ist es daher besonders wichtig, die bestehende Pflegesituation realistisch einzuschätzen, sie mit den Qualifikationen der Pflegekraft abzugleichen und alles ausführlich zu besprechen. Da privatärztliches Personal im Rahmen der 24-Stunden-Pflege mit den Pflegebedürftigen unter einem Dach lebt und auch einen Großteil ihres Alltagslebens teilt, ist es in diesen Fällen besonders wichtig, dass neben den pflegerischen Aspekten auch die Chemie zwischen den Pflegebedürftigen stimmt zwischen Pflegepersonal und der betreuten Person stimmt. Privatärztliches Personal kann hinsichtlich Aufgabengebiet und Leistungsumfang viele Dinge abdecken, die sonst von Angehörigen oder ambulanten Gesundheitsdiensten übernommen werden. Dazu gehört:

Grundversorgung:
Die Grundpflege ist der Hauptaufgabenbereich einer privaten Pflegekraft und umfasst alles, was zur Befriedigung menschlicher Grundbedürfnisse notwendig ist. Von der persönlichen Hygiene über den Toilettengang bis hin zur Unterstützung beim An- und Umziehen, beim Aufstehen, beim Umsetzen in einen Rollstuhl oder beim Gehen und Treppensteigen. Auch die Ernährung, also die Zubereitung von Mahlzeiten, die Mithilfe beim Essen und Trinken oder die Sondenernährung pflegebedürftiger Menschen, gehört zu den Grundversorgungstätigkeiten privatärztlichen Personals.

Haushaltsaktivitäten:
Ein weiterer wichtiger Tätigkeitsbereich sind Haushaltsaufgaben wie das Putzen von Haus oder Wohnung, Einkaufen, Kochen oder auch leichte Gartenarbeiten. Wäsche, Bettwäsche, Vorhänge etc., Zimmerpflanzenpflege oder Haustierpflege können nach Absprache von einem privaten Betreuer übernommen werden.

Freizeitaktivitäten:
Ein zentraler Punkt bei der Betreuung pflegebedürftiger Menschen ist die Erhaltung und Aufrechterhaltung der Mobilität und der sozialen Kontakte. Die Verhinderung der Isolation und des Rückzugs des Pflegebedürftigen ist daher auch eine zentrale Aufgabe, die privatmedizinischem Personal obliegt. Zu den Freizeitaktivitäten gehören neben Spaziergängen und dem Besuch von Familienmitgliedern, Freunden oder Seniorengruppen auch der Besuch von Veranstaltungen, Konzerten, Theater, Kino oder Restaurants sowie das Spielen von Brettspielen.

Da privates medizinisches Personal in Osteuropa in der Regel nicht über die in Deutschland anerkannten Krankenpflegeausbildungen verfügt, kann eine medizinische Behandlung nicht durchgeführt werden. Sie dürfen Pflegebedürftige zwar an die regelmäßige Einnahme der vom Arzt verordneten Medikamente erinnern, dürfen aber selbst keine Medikamente verabreichen, Injektionen verabreichen oder andere medizinische Tätigkeiten ausüben. Wenn dies erforderlich ist, erfolgt dies in der Regel über einen speziellen ambulanten Zusatzdienst.

Voraussetzungen für die legale Beauftragung einer privaten Pflegekraft.

Um eine private Pflegekraft legal beauftragen zu können, müssen Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen sicherstellen, dass sie eine sogenannte A1-Bescheinigung vorlegen können. Dieses amtliche Dokument dient als Nachweis, dass die Pflegeperson im Herkunftsland sozialversichert ist. Liegt diese Bescheinigung nicht vor und ist die Pflegeperson nicht unmittelbar im Haushalt der pflegebedürftigen Person beschäftigt, drohen bei einer Kontrolle den Pflegebedürftigen und Angehörigen im schlimmsten Fall ein Bußgeld und Nachzahlungen in die deutsche Sozialversicherung System. Auch wenn die private Pflegekraft im sogenannten Entsendungsmodell nicht über Agenturen nach Deutschland kommt, sondern selbstständig arbeitet, ist eine A1-Bescheinigung erforderlich. Außerdem sollte es ab dem ersten Tag des Betreuungseinsatzes vorliegen und darf nicht älter als 24 Monate sein, sonst verliert es seine Gültigkeit.

Soll eine private Pflegekraft rund um die Uhr im Haushalt einer pflegebedürftigen Person betreuen, sind weitere Voraussetzungen zu beachten:

Ein privater, abgeschlossener und komfortabel eingerichteter Raum für das Pflegepersonal, der zumindest mit allem Notwendigen wie Bett, Kleiderschrank, Tisch und Stühlen ausgestattet sein sollte
Eigene Schlüssel und freier Zugang zu allen für die Erledigung von Aufgaben notwendigen Bereichen des Hauses
Kostenlose Verpflegung und Unterkunft, zumal privates medizinisches Personal in der Regel nicht nur Mahlzeiten für Pflegebedürftige zubereitet, sondern diese auch mit ihnen verzehrt.
Ausreichend freie Zeit und Raum, um sich vom anspruchsvollen Pflegealltag zu erholen, sowie eine stabile und schnelle Internetverbindung, damit Pflegekräfte während des langen Pflegeeinsatzes ständig mit ihren Familien und Freunden in Kontakt bleiben können
Um vor Ort eingreifen zu können und die täglichen Aufgaben zu erleichtern, muss die Pflegekraft außerdem mobil sein, sei es mithilfe einer guten Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr oder mit einem eigenen Fahrzeug.

Kosten für eine private Pflegekraft und Leistungen der Krankenkasse.

Ein Grund dafür, dass sich immer mehr Menschen für die häusliche Pflege durch einen privaten Pfleger entscheiden, ist der Kostenaspekt. Abgesehen davon, dass eine langfristige Unterbringung für viele pflegebedürftige Menschen eine traumatische Vorstellung ist, ist sie in der Regel auch deutlich teurer. Während die durchschnittlichen Kosten für einen Pflegeheimplatz bei rund 3.500 Euro pro Monat liegen, liegen die Kosten für eine 24-Stunden-Betreuung durch eine selbstständige Privatpflegerin je nach Pflegeaufwand in der Regel zwischen 1.800 und 3.000 Euro pro Monat. Obwohl Pflegebedürftige Leistungen aus der Krankenkasse für die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung erhalten, liegt der durchschnittliche Eigenanteil immer noch deutlich über 2.000 Euro. Bei der privaten Pflege erhalten Pflegebedürftige der Pflegestufe 2 einen Pflegezuschuss, mit dem eine private Pflegeperson bezahlt werden kann.

Die tatsächlichen Kosten einer privaten Pflegekraft hängen direkt vom Pflegegrad und dem tatsächlichen Pflegeaufwand ab. Das bedeutet, dass die Kosten mit steigendem Pflegebedarf steigen, mit steigendem Pflegegrad erhalten die Betroffenen jedoch noch mehr Pflegegeld von der Krankenkasse. Kostet die 24-Stunden-Betreuung durch eine private Pflegekraft im Pflegegrad 3 beispielsweise 2.000 Euro im Monat, sind davon bereits 545 Euro durch das Pflegegeld abgedeckt. Darüber hinaus können in der Regel Pflegesachleistungen und Steuererleichterungen in Anspruch genommen werden.

So finden Sie die richtige private Pflegekraft.

Es kann manchmal schwierig sein, eine Pflegekraft zu finden, die nicht nur die richtige Betreuung, sondern auch den zwischenmenschlichen Aspekt übernimmt. Wir von Start 24 Pflege wissen, wie schwierig es ist. Deshalb bieten wir auf unserem Portal einen Vergleich von 24-Stunden-Betreuungsanbietern an. Dies ist kostenlos und für Sie unverbindlich. Basierend auf Ihrer Situation und Ihrem Pflegebedarf vergleichen wir Anbieter und sprechen eine Empfehlung aus. Alle Anbieter wurden von uns geprüft, sodass Sie wirklich den richtigen Betreuer finden.

Was ist eine private Pflegekraft?

Private Pflegekräfte kommen meist aus Osteuropa und betreuen Pflegebedürftige bei Langzeitpflegeeinsätzen in ihrem häuslichen Umfeld. Im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung leben Sie im selben Haushalt wie die betroffene Person und können so eine optimale Pflege leisten, was für die Angehörigen eine enorme Entlastung darstellt. Aufgrund der geografischen Nähe ist es jedoch besonders wichtig, bei der Auswahl der richtigen Pflegekraft nicht nur auf die pflegerischen Fähigkeiten und Qualifikationen zu achten, sondern auch den zwischenmenschlichen Aspekt zu berücksichtigen.

Welche Aufgaben hat ein privater Pfleger?

Zu den Aufgaben einer privaten Pflegekraft gehört die Grundversorgung, also alles Notwendige zur Befriedigung grundlegender menschlicher Bedürfnisse. Von der persönlichen Hygiene über den Toilettengang bis hin zur Unterstützung beim An- und Umziehen, beim Aufstehen, beim Umsetzen in einen Rollstuhl oder beim Gehen und Treppensteigen. Auch die Ernährung, also die Zubereitung von Mahlzeiten, die Mithilfe beim Essen und Trinken oder die Sondenernährung pflegebedürftiger Menschen, gehört zu den Grundversorgungstätigkeiten privatärztlichen Personals. Dazu gehören aber auch Hausarbeiten wie Putzen, Einkaufen, Wäschewaschen, leichte Gartenarbeit und die möglichst aktive Gestaltung der Freizeit für Pflegebedürftige.

Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören und Ihnen bei Ihrer Betreuungsfrage zur Seite zu stehen.

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