Der 24-Stunden-Support mit Mitarbeitern in Osteuropa beginnt bei 1.800 € pro Monat.
24-Stunden-Betreuung: Das müssen Sie wissen:
Die 24-Stunden-Betreuung ermöglicht die Betreuung und Pflege Ihrer Angehörigen im eigenen Zuhause. Wenn Leiden oder Pflegebedürftigkeit ein selbstbestimmtes Leben nicht mehr zulassen, ist die 24-Stunden-Pflege zu Hause die beliebte Alternative zum Pflegeheim. Dann steht Ihrem aufrichtigen Wunsch, in den eigenen vier Wänden alt zu werden, nichts mehr im Wege. Eine 24-Stunden-Betreuung macht dies nicht nur möglich, sondern auch bezahlbar.
Ihr Zuhause ist mehr als ein Ort zum Leben – es ist ein Ort voller Erinnerungen. Diese vertraute Umgebung hinter sich zu lassen, ist für viele Menschen ein schmerzhafter Gedanke. Eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung verhindert einen aufwändigen und stressigen Umzug in ein Pflegeheim. Dadurch vermeiden Sie auch lange Wartezeiten auf einen Pflegeplatz: Die Pflegekraft kann bereits nach 5-7 Tagen vor Ort sein und sich liebevoll um Ihren Liebling kümmern.
Mit der 24-Stunden-Betreuung ist Ihr Angehöriger in guten Händen.
Was ist 24-Stunden-Betreuung?
Zur häuslichen Pflege gehört die 24-Stunden-Betreuung im Garten. Dabei handelt es sich häufig um medizinisches Personal aus Osteuropa, viele Agenturen bieten aber auch eine 24-Stunden-ärztliche Versorgung in Deutschland an. Die Pflegekraft zieht zum Haus des Angehörigen und zu Ihnen nach Hause. Das bedeutet, dass die Pflege in der Herkunftsgemeinschaft stattfindet. Dadurch bleibt Ihr Angehöriger in der gewohnten Umgebung. Auch wenn er nachts Unterstützung braucht.
24/7: Die Pflegekraft kümmert sich zu Hause um Ihren Angehörigen in der Gemeinde.
Mediation: Um Zeit und Geld zu sparen, lassen Sie sich am besten von einer Agentur beraten.
Durchgängige Betreuung: Zwei Mitarbeiter wechseln sich alle drei Monate ab.
Voraussetzungen für eine 24-Stunden-Betreuung.
Für eine optimale Betreuung und Betreuung Ihres Angehörigen gibt es einige Voraussetzungen. Diese habe ich für Sie übersichtlich zusammengefasst:
Gästezimmer
24-Stunden-Pflegekräfte benötigen ein eigenes Schlafzimmer, das verschlossen sein sollte. Ein einfaches Zimmer mit Bett und Kleiderschrank reicht aus, ein gemütliches Zimmer erleichtert jedoch die Regeneration der Pflegekraft.
Kostenloses Essen
Der Betreuer ist für den Einkauf und die Zubereitung der Mahlzeiten zuständig. Ihr Angehöriger und die Betreuungsperson essen gemeinsam. Die Kosten für Lebensmittel sind nicht in den monatlichen Kosten enthalten.
Optional: Internetzugang
Ein Internetzugang ist nützlich, da einige Agenturen Online-Kurse anbieten. So ist Ihre Pflegekraft stets bestens auf die Pflege vorbereitet. Sollte kein Internetzugang möglich sein, stellt dies kein Ausschlusskriterium dar.
So finden Sie die richtige 24-Stunden-Betreuerin.
Die meisten Familien entscheiden sich für eine 24-Stunden-Betreuungsagentur. Anschließend wird anhand bewährter Kriterien eine geeignete Betreuungsperson gefunden. Da die Pflegekraft in die Wohnung Ihres Angehörigen einzieht, ist persönliches Mitgefühl natürlich wichtig. Daher ist es in der Regel möglich, den Betreuer vorab telefonisch anzurufen.
Kosten und Modelle der 24-Stunden-Betreuung.
Der Preis für eine 24-Stunden-Gesundheitsversorgung beginnt in Osteuropa bei 1.800 Euro pro Monat. Je nach Modell und Qualifikation steigen die Preise auf durchschnittlich 2.800 Euro pro Monat. Die Kosten einer 24-Stunden-Betreuung richten sich nach der Qualifikation der Pflegeperson (Pflegeerfahrung), der Pflegesituation vor Ort (Pflegeaufwand) und den Sprachkenntnissen der Pflegeperson. Verpflegung und Unterkunft sind für die Betreuungsperson kostenfrei.
Die Preise für die 24-Stunden-Betreuung hängen auch vom gewählten Vertragsmodell ab. Grundsätzlich haben Sie drei Möglichkeiten, eine 24-Stunden-Betreuerin mit der Betreuung Ihres Angehörigen zu beauftragen: das freiberufliche Modell, das Arbeitgebermodell und eine freiberufliche Pflegekraft. Es gibt einige Unterschiede sowohl im Preis als auch im Aufwand.
Ihre kostenlose Pflegeberatung – Wir sind jeden Tag für Sie da.
Danke Schon start pflege