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Leistungen im Rahmen der Verhinderungspflege
Im Jahr können seit dem 1. Januar 2025 maximal 1.685 Euro (§ 39 Absatz 1 Satz 3 SGB XI) erstattet werden. Die Verhinderungspflege ist zeitlich auf 6 Wochen (42 Tage) im Jahr begrenzt. Für die Erstattung etwaiger Auslagen, wie zum Beispiel die Kosten für Pflegesachleistungen eines Pflegedienstes oder auch Verdienstausfall einer Privatperson muss bei der zuständigen Pflegekasse ein Antrag gestellt werden.
Eine Person als Ersatz für den Pflegenden, seien es Angehörige, Nachbarn oder Pflegedienstmitarbeiter dürfen hierbei die Grundpflege als auch die Haushaltsführung übernehmen – auch stundenweise.
Wichtig!: Die medizinische Behandlungspflege gehört nicht zu den Leistungen der Verhinderungspflege, da diese von examinierten Pflegekräften durchgeführt werden müssen. Diese Leistungen werden von einem Arzt verordnet und die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen.
Wer darf als Ersatzkraft für die Verhinderungspflege eingesetzt werden?
Es ist natürlich Ihnen überlassen, wen Sie als Ersatzkraft für die Verhinderungspflege im häuslichen Umfeld als geeignet erachten und einsetzen. Jedoch gibt es In Bezug auf die Kostenerstattung Unterschiede, die Sie beachten sollten:
Verhinderungspflege durch Angehörige:
Hier stehen Ihnen lediglich der 1,5-fache Betrag des monatlichen Pflegegeldes zu. Als Angehörige gelten unter anderem Eltern, Kinder, Enkelkinder, Geschwister, Ehepartner, Schwiegerkinder oder Schwager bzw. Schwägerin sowie Personen, die im Haushalt der Pflegebedürftigen leben bzw. dort gemeldet sind.
Verhinderungspflege durch nicht verwandte Personen:
Es stehen Ihnen allerdings maximal 1.685 Euro im Jahr zur Verfügung, wenn Sie Freunde, Nachbarn, Haushaltshilfen oder professionelle Dienstleister, beauftragen, die Verhinderungspflege zu übernehmen. Hierbei wird oftmals auch der Einsatz von osteuropäischen Betreuungskräften anerkannt. Ambulante Pflegedienste können die entstandenen Kosten direkt mit der Pflegekasse abrechnen.
Wichtig: Das Pflegegeld, das pflegebedürftigen Personen, die im häuslichen Umfeld betreut werden und hier von der Pflegegeld dem jeweiligen Pflegerad entsprechendes Pflegegeld erhalten, wird nicht gestrichen oder gekürzt. Der zustehende Betrag wird dem Pflegebedürftigen in voller Höhe erstattet.
Die Verhinderungspflege bietet Ihnen die Möglichkeit auch auf Ihre eigene Gesundheit und Ihr Wohlbefinden zu achten. Die Brinkmann Pflegevermittlung möchte Sie daher als pflegende Angehörige ermutigen, die Verhinderungspflege im Rahmen der häuslichen Betreuungsleistung zu beantragen – beispielsweise für den Einsatz einer Ersatz-Betreuung während der freien Tage oder Pausenzeiten Ihrer Betreuungskraft.