
Der Wunsch, den Rest des Lebens in den eigenen vier Wänden verbringen zu können, ist weit verbreitet und verständlich. Viele Familien stehen jedoch vor dem Problem, diesen Wunsch zu erfüllen, auch wenn die eigenen Lebensumstände es ihnen meist nicht erlauben, sich um ihre pflegebedürftigen Angehörigen zu kümmern.
Die umfassende häusliche Pflege hat in den letzten Jahren einen deutlichen Stellenwert in der „Pflege und Betreuung“ erlangt und bietet die Möglichkeit, Pflegebedürftige und deren Angehörige gleichermaßen zu entlasten. Eine Pflegekraft, meist aus Osteuropa, lebt mit älteren Menschen unter einem Dach, sorgt für die Grundversorgung und hilft ihnen bei der Bewältigung des Alltags.
Aber ist eine vollständige häusliche Pflege rechtlich möglich? Welche Voraussetzungen müssen für die Beauftragung einer Pflegekraft gewährleistet sein? Wie viel kostet diese Art der häuslichen Pflege?

Definition:
Die umfassende häusliche Pflege versteht sich als Ergänzung zur ärztlichen, ambulanten Pflege und bezeichnet den Einsatz einer Hilfskraft, die die betreute Person im Haushalt und Alltag sowie bei der Grundpflege unterstützt. Pflegekräfte wohnen in der Regel im Haushalt des pflegebedürftigen älteren Menschen, so dass im Notfall die Gewissheit besteht, schnell Unterstützung zu erhalten.
Bei vollständiger häuslicher Pflege kann die Pflegekraft nicht 24 Stunden am Tag arbeiten. Dies ist auch nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz nicht zulässig. Arbeitnehmer in Osteuropa arbeiten durchschnittlich 40 Stunden in einer 6-Tage-Woche und maximal 160 Stunden pro Monat, was einer Arbeitszeit von etwa 6,5 Stunden pro Tag entspricht. Darüber hinaus gibt es die Sicherheit, dass jederzeit jemand vor Ort ist und Unterstützung leisten kann. Es ist wichtig, über angemessene Arbeits- und Pausenregelungen zu verfügen, um sowohl den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen als auch dem Arbeitnehmerschutz der Pflegekräfte gerecht zu werden.
Leistungsumfang: Welche Aufgaben werden im Rahmen der ganzheitlichen häuslichen Pflege übernommen?
Das Aufgabengebiet einer Pflegekraft in der ganzheitlichen häuslichen Pflege umfasst hauswirtschaftliche Tätigkeiten, die Grundpflege sowie Mobilisierungsmaßnahmen und Einzelpflege.
Inländische Aktivitäten:
Einkaufen und Essenszubereitung
Reinigung der Wohnung (Sauberhaltung des Aufenthaltsbereichs der Pflegekraft und der pflegebedürftigen Person).
Wäsche waschen und bügeln
Kümmert sich um alle Haustiere
Zimmerpflanzen pflegen
Grundversorgung:
Unterstützung bei der täglichen Körperpflege wie Waschen, Baden, Duschen sowie Mundhygiene, Haarpflege oder Rasur
Inkontinenzversorgung
Unterstützung bei der Entleerung von Blase und Darm
Unterstützung bei der Nahrungs- und Getränkeaufnahme
Erinnerung an die Einnahme von Medikamenten

Mobilisierungsmaßnahmen:
Unterstützung bei der Auswahl der Kleidung sowie beim An-, Um- und Ausziehen
Geh- und Stehunterstützung sowie Motivationsmaßnahmen
Wir gehen wenn möglich zusammen
Mobilisierung nach Anweisung des Therapeuten
Lagerung nach Plan und Vorgaben
Individuelle Betreuung
Planung und Durchführung von Reisen
Begleitung von Ärzten, Behörden, Friseuren etc
Ständiger Ansprechpartner
Unterhaltung, die auf die Bedürfnisse der betreuten Person abgestimmt ist, wie zum Beispiel Gesellschaftsspiele, Gespräche oder Vorlesen
Wenn möglich, Einbindung der pflegebedürftigen Person in hauswirtschaftliche Tätigkeiten
Wichtig: Die meisten osteuropäischen Arbeitnehmer sind keine ausgebildeten Krankenpfleger oder Altenpfleger. Daher kann der Begriff Krankenschwester in dieser Hinsicht irreführend erscheinen. Osteuropäische Männer und Frauen, die es in Deutschland gewohnt sind, sich um ältere Menschen zu kümmern, erwerben ihre Fähigkeiten häufig durch die Betreuung und Betreuung von Familienangehörigen sowie eine Grundausbildung in der Grundpflege.
Daher ist es besonders wichtig, genau zu erfassen, welche Anforderungen an die Pflegekräfte gestellt werden, um auf die individuellen Bedürfnisse eingehen zu können.
Auch wenn eine osteuropäische Pflegekraft über eine berufliche, pflegerische oder medizinische Ausbildung verfügt, wird diese in Deutschland nicht anerkannt. Daher dürfen sie keine Tätigkeiten im Bereich der medizinischen Behandlung ausüben.
Komplette Pflege zu Hause in Deutschland.